Die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus ist zuständig für:
– den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen für den Landgerichtsbezirk Leipzig,
– den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahre (Erstvollzug) an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Leipzig und Torgau,
– den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen (Landgerichtsbezirke Leipzig und Zwickau).
Im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig werden überstellte männliche und weibliche Gefangene stationär behandelt. Aufgenommen werden überwiegend Gefangene aus sächsischen Justizvollzugsanstalten, aber auch aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen Bundesländern.
Das Krankenhaus verfügt über eine somatische und zwei psychiatrisch-neurologische Stationen.
In der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus werden Einzel- und Gruppenmaßnahmen für alle Gefangenen angeboten. Zu diesen Behandlungsangeboten gehören spezielle Trainingsmaßnahmen (z.B. Reasoning and Rehabilitation, Entspannungstraining, Motivationsgruppe zur Suchttherapie) sowie Gesprächsgruppen (Suchtberatungsgruppen, Resozialisierungsgruppen, Freizeitgruppen), durch die die Gefangenen bei der Aufarbeitung ihrer Probleme unterstützt werden. In Einzelgesprächen mit den jeweiligen Fachdiensten (Psychologischer Dienst, Sozialdienst) können mit den Gefangenen gezielt individuelle Problem-lösungsstrategien besprochen werden.
Zur Behandlung eines Gefangenen im weiteren Sinne gehören auch Lernangebote und berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus arbeitet dabei mit freien Trägern (Christliches Jugenddorfwerk, Berufsfortbildungswerk) und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen.
Die Suchtberatung wird von erfahrenen Mitarbeitern zweier externer Suchtberatungsstellen durchgeführt. Die Beratungsstellen des Blauen Kreuzes (Diakonie Leipzig) und der Drogenhilfe Alternative (Städtisches Klinikum St. Georg/Leipzig) werden zum Teil vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa finanziert. In Einzel- und Gruppengesprächen beraten und motivieren die Mitarbeiter suchtkranke Gefangene, sich mit ihrer Suchtproblematik, insbesondere der Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht auseinanderzusetzen. Durch die Suchtberater/innen werden Therapieplätze beantragt, der Therapieantritt vorbereitet sowie die Betreuung nach der Therapie oder Haft organisiert.
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